Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Mühlenverein im Kreis Minden-Lübbecke e.V. ist bemüht, die Web-App Mühlen.app Minden-Lübbecke barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt ist. Maßstab sind die Norm EN 301 549 und die WCAG 2.1 in der Stufe AA.
Diese Erklärung gilt für milk.muehlen.app.
Stand der Vereinbarkeit
Die App ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem eine durchgehende Überschriftenstruktur, die Bedienung mit der Tastatur mit sichtbarem Fokus, Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text, Vergrößerung auf 200 Prozent ohne abgeschnittene Inhalte, eine eigene Einstellung für die Schriftgröße, Schaltflächen von mindestens 44 mal 44 Pixeln und der Verzicht auf Animationen, wenn das Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet.
Für interaktive Inhalte gibt es zugängliche Wege:
- Die Orte einer Tour stehen zusätzlich zur Karte als Liste zur Verfügung. Ein Sprunglink führt an der Karte vorbei.
- Spiele haben auf ihrem Startbildschirm den Knopf „Barrierefrei spielen, ohne Zeitlimit“. Dann läuft kein Countdown, und Spiele, bei denen man sonst etwas ziehen muss, lassen sich durch Antippen und mit der Tastatur spielen.
- Bilder, 3D-Modelle und 360-Grad-Panoramen haben Textbeschreibungen. 3D-Modelle und Panoramen lassen sich mit der Tastatur drehen.
- Hörbeiträge mit Untertiteln haben einen Text zum Mitlesen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Soweit die App solche Inhalte enthält, gilt:
- Der Check-in an einem Ort setzt voraus, dass das Gerät vor Ort seinen Standort meldet.
- Die Schatzsuche vor Ort mit Karte, Kamera oder 3D-Ansicht setzt Sehen voraus.
- Die Fotobox braucht eine Kamera. Ersatzweise lässt sich ein vorhandenes Foto hochladen.
- Ältere Hörbeiträge haben noch keine Textfassung. Neue Hörbeiträge bekommen sie automatisch.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 29.09.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung.
Barrieren melden
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer zugänglichen Form brauchen, wenden Sie sich an:
Mühlenverein im Kreis Minden-Lübbecke e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden Landrat Ali Dogan
Portastraße 13
32423 Minden
E-Mail: muehlenverein@minden-luebbecke.de
Durchsetzungsverfahren
Bekommen Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden (§ 10e BGG NRW). Das Verfahren ist kostenlos.
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
